top of page
20220227-DSC01072.JPG

Ernährungsberatung & Diättherapie

INFOS ZUR KOSTENERSTATTUNG

Individualberatungen

Die Leistung kann im Standort Lichtenfels oder Online via Zoom stattfinden. Eine Kostenübernahme ist selbstständig mit den Krankenkassen abzuklären.

Therapeutische Ernährungsberatung/ Diättherapie nach §43

Eine Ernährungstherapie richtet sich an Menschen mit einer Erkrankung. Sie kann helfen Beschwerden zu lindern und den Krankheitsverlauf positiv zu beeinflussen.

​

Zu meinen Fachgebieten zählen:

  • Stoffwechsel und Körpergewicht

  • Magen-Darm-Erkrankungen

  • Nahrungsmittelunverträglichkeiten

  • Entzündliche Erkrankungen z.B. Rheuma

  • Lebererkrankungen

  • Hypertonie

  • Onkologie

  • PCO-Syndrom

  • Long-COVID

Präventive
Ernährungsberatung

​Eine präventive Ernährungsberatung richtet sich an Gesunde, die ihre Essgewohnheiten gerne umstellen möchten um Wohlbefinden zu erhalten oder Krankheiten vorzubeugen.

​

Meine Schwerpunkte sind:

  • Gesundheitsförderliches Essverhalten in allen Lebenslagen

  • Reduktion von Übergewicht

  • Vegetarische und vegane Ernährung

Organisation

In einem kostenlosen telefonischen Vorgespräch können alle Rahmenbedingungen geklärt werden. Anschließend startet die Therapie mit einer ausführlichen Anamnese, bei der alle relevanten Lebens- und Essgewohnheiten erfasst werden. Gemeinsam gestalten wir dann einen Ernährungsalltag, die zu Deinen Wünschen und Anforderungen passt. 

​

Es besteht auch die Möglichkeit einer Online-Ernährungsberatung über Zoom. Die genauen Rahmenbedingungen erläutere ich gerne im Vorgespräch.

​

Das Erstgespräch umfasst 60 Minuten und enthält eine ausführliche Anamnese. 

Jede weitere Folgeberatung umfasst ca. 30 Minuten.

Kosten

Erstberatung                          90 €/ 60 Minuten (inkl. Vor- und  Nachbereitung) 

Folgeberatung                       45 €/ 30 Minuten (inkl. Vor- und Nachbereitung)​

​

Bei Überschreitung der Zeit, wird im 5-Minuten-Takt abgerechnet.  Für jede angefangene 5 Minuten werden 7,50 € hinzugezogen.

​

Mit einer ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung besteht die Möglichkeit, mit den Krankenkassen abzurechnen. In der Regel sind das ca. 80%. Informationen darüber wie ein Zuschuss beantragt wird findest du hier.

20220227-DSC01043.JPG
bottom of page